Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 (PG 54) sollten auf Grund der Beschaffenheit des Materials oder aus Hygienegründen nur einmal verwendet werden.

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
    Bettschutzeinlagen (auch Bettschutzauflagen genannt) sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen und schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
    Bettschutzeinlagen (auch Bettschutzauflagen genannt) sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen und schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.
  • Einmalhandschuhe
    Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie alle Beteiligten aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege. Fingerlinge sind zwar ein anerkanntes Hilfsmittel, dennoch raten Experten eher zu Handschuhe für den Pflegealltag.
  • Desinfektionsmittel für Hände
    Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und macht einen wesentlichen Teil der Risikoverringerung von Infektionskrankheiten aus. Sie sollten Händedesinfektionsmittel daher im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie auch Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich.
  • Desinfektionsmittel für Flächen
    Flächendesinfektionsmittel wird in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, dass Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können die Desinfektionsmittel sowohl im Sanitärbereich als auch in solchen Räumen nutzen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
  • Mundschutz und Fingerlinge
    Ein Mundschutz schützt sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Er ist schon in dem Moment ratsam, in dem der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist und es schnell zu einer Erkrankung kommen kann.


Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat. Zu dem Bezug der Pflegehilfsmittel der PG 54 beraten wir Sie gerne in der Apotheke.